Brandgefahren im Wohnbereich
Steckdosen
Die Verwendung von mobilen Mehrfach-Steckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernsehgeräte, Videorecorder etc.) zulässig. Die Hinweise auf den mobilen Mehrfach-Steckdosen sind zu beachten z.B. maximale Anschlussleistung, Hinweis zum Hintereinander stecken. Steckdosen mit angekohlten Kontaktöffnungen sind auszuwechseln; Steckdosen in Verbindung mit Lampensockel dürfen nicht verwendet werden. |
Verlängerungsleitungen
Alle elektrischen Leitungen müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden Verlängerungsleitungen unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf thermisch nicht überwachten Kabeltrommeln aufgespult, kann der dadurch verursachte Wärmestau zu einem Brand führen.
Fernsehgeräte, Multimediageräte
Eingeschaltete Elektrogeräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden Fernsehgeräte und/oder DVD-Player, Playstation und dgl. in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dazu ist zwischen den Wänden und dem Gerät (seitlich und nach oben) ein Abstand von mindestens zehn cm erforderlich.
Bügeleisen
Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind Bügeleisen abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
Alle elektrischen Leitungen müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden Verlängerungsleitungen unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf thermisch nicht überwachten Kabeltrommeln aufgespult, kann der dadurch verursachte Wärmestau zu einem Brand führen.
Fernsehgeräte, Multimediageräte
Eingeschaltete Elektrogeräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden Fernsehgeräte und/oder DVD-Player, Playstation und dgl. in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dazu ist zwischen den Wänden und dem Gerät (seitlich und nach oben) ein Abstand von mindestens zehn cm erforderlich.
Bügeleisen
Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind Bügeleisen abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
Heizgeräte
Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkualtion bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.
Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte
Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff und geben Abgase an die (Raum-) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften.
Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten Geräten unbedingt fernzuhalten.
Abschalten von Elektrogeräten
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist immer zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen, „Stand-by-Schaltungen“ bei Radio-, Fernseh- und Multimediageräten sowie Computern abgeschaltet werden. Eventuell eine Zeitschaltuhr verwenden, auch hiermit kann das Risiko reduziert werden.
Heizmatten
Heizmatten im Bett nur zum Vorwärmen einschalten! Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
Heizperiode
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es ratsam, vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf in Stand setzen zu lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.
Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkualtion bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.
Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte
Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff und geben Abgase an die (Raum-) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften.
Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten Geräten unbedingt fernzuhalten.
Abschalten von Elektrogeräten
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist immer zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen, „Stand-by-Schaltungen“ bei Radio-, Fernseh- und Multimediageräten sowie Computern abgeschaltet werden. Eventuell eine Zeitschaltuhr verwenden, auch hiermit kann das Risiko reduziert werden.
Heizmatten
Heizmatten im Bett nur zum Vorwärmen einschalten! Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
Heizperiode
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es ratsam, vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf in Stand setzen zu lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.
Öfen und Herde
Unsachgemäßes Aufstellen von ortsfesten, vor allem auch ortsveränderlichen Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Zu beachten ist:
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Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbare Behälter (Pappkartons, Kunststoffeimer, Kunststoffmülltonnen) eingebracht werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entsorgt werden, die im Freien stehen.
Leicht brennbare Abfälle
Die Zwischenlagerung leicht brennbarer Abfälle (gebrauchte Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, Firnisrückstände u.ä.) ist nur im Freien in verschlossenen Behältern zulässig.
Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle.
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbare Behälter (Pappkartons, Kunststoffeimer, Kunststoffmülltonnen) eingebracht werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entsorgt werden, die im Freien stehen.
Leicht brennbare Abfälle
Die Zwischenlagerung leicht brennbarer Abfälle (gebrauchte Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, Firnisrückstände u.ä.) ist nur im Freien in verschlossenen Behältern zulässig.
Küchendunstabzüge
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle.
Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern „abdecken“ (Geschirrdeckel oder Löschdecke). Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.
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Weihnachtsbaum, Adventkränze und -gestecke
Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine erhebliche Brandgefahr, können aber bei Einhaltung der einfachsten Brandschutzregeln leicht vermieden werden:
Christbäume bleiben länger frisch und sind damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Weihnachtsfest in einem kühlen Raum gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch die Aufstellung der Christbäume in mit Wasser befüllten Christbaumständern verhindert ihr rasches Austrocknen und vermindert die Brandgefahr. |
Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen außer Erntegütern keine leicht brennbaren Materialien und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein, vor allem sind Kamine und Dach- fenster von jeder Lagerung frei zu halten.
Auf Dachböden dürfen außer Erntegütern keine leicht brennbaren Materialien und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein, vor allem sind Kamine und Dach- fenster von jeder Lagerung frei zu halten.
Brandgefahren
Keinesfalls geraucht werden darf:
Aschenbecher
Zigarettenreste sind nicht selten Brandursachen in Büros und Hotels!
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es daher empfehlenswert, Sicherheitsaschenbecher bereitzustellen. Aschenbecher dürfen prinzipiell nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden.
Veranstaltungsräume
Wand- und Bodenbeläge
Wand- und Bodenbeläge in Gängen sind zumindest schwer entflammbar und mit geringer Rauchentwicklung bei Brandeinwirkung auszuführen. Auf Stiegen und in Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges keine brennbaren Wand- und Bodenbeläge angebracht sein.
- In brandgefährlicher Umgebung (Warenhäuser, Theater, holz-, textil- oder papierverarbeitende Arbeitsstätten).
- Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie z.B. auf Tankstellen oder in Putzereien (Lösungsmittel, Fleckputzmittel, Farben, auch wasserlösliche Lacke sind brennbar).
Aschenbecher
Zigarettenreste sind nicht selten Brandursachen in Büros und Hotels!
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es daher empfehlenswert, Sicherheitsaschenbecher bereitzustellen. Aschenbecher dürfen prinzipiell nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden.
Veranstaltungsräume
- Ausschmückung nur mit schwer brennbaren Materialien.
- Fluchtwege und Notausgänge immer frei halten. n Nur die zugelassene Personenanzahl einlassen.
- Rauchverbote einhalten.
- Bei Theateraufführungen ist von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache zu stellen.
Wand- und Bodenbeläge
Wand- und Bodenbeläge in Gängen sind zumindest schwer entflammbar und mit geringer Rauchentwicklung bei Brandeinwirkung auszuführen. Auf Stiegen und in Stiegenhäusern sollen zur Sicherung des Fluchtweges keine brennbaren Wand- und Bodenbeläge angebracht sein.
Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Seite 14 – 18