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Bei Staubildung: RETTUNGSGASSE

Seit 2012 muss die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen vorausschauend gebildet werden.

Es gilt: Bei Staubildung RETTUNGSGASSE!

Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand
  • klare und einfache Verhaltensregeln
  • rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
  • breite Zufahrtsmöglichkeit
  • schnelle Versorgung von Verletzten
  • keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
  • einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Schweiz

Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden!
Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Spur zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

Wann?
Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, müssen alle Verkehrsteilnehmer den Weg für Einsatzkräfte freihalten - egal ob Sie sich auf einer zwei- oder mehrspurigen Autobahn oder Schnellstraße bzw. einer Autostraße mit baulicher Mitteltrennung befinden. Rettung, Feuerwehr und Polizei können so im Notfall ungehindert passieren.

Wie?
Alle Fahrzeuge der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links und ordnen sich parallel zur Straße am Rand ein. Alle anderen fahren so weit wie möglich nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.

Quelle: http://www.asfinag.at/rettungsgasse
Mehr Informationen von der ASFINAG

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03463 82 100
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HBI Reinhard BÄUCHLER
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reinhard.baeuchler@aon.at
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