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Einsturz von Gebäuden

Die Ursachen von Gebäudeeinstürzen können bauliche Mängel, Explosionen oder Erdbeben sein. Rettungsmaßnahmen sind erst durchzuführen, wenn für die Retter keine akute Gefahr mehr besteht und aufgrund eindeutiger Sachlage oder eingehender Erkundung festgestellt wurde, ob und wo Menschen verschüttet sind.

Bei der Personensuche nach Hauseinstürzen ist zunächst die Oberfläche der Schadensstelle nach freiliegenden Verletzten oder nur teilweise verschütteten Personen abzusuchen. Diese sind immer mit Staub bedeckt, heben sich von der Oberfläche des Trümmerkegels kaum ab und sind daher meist nur schwer erkennbar. Anschließend sind die noch betretbaren Gebäudeteile zu durchsuchen.

Verschüttete Personen werden vorwiegend durch Rufen oder Klopfen geortet. Dazu sind unbedingt Arbeitspausen erforderlich, um den Trümmerkegel ohne störende Geräusche abhorchen zu können.
 
Mit den Verschütteten ist unbedingt laufend Kontakt zu halten, und dabei Zuspruch, Trost und Information zu geben. Diese Verbindung ist auf jeden Fall auch nach dem Eintreffen von Feuerwehr oder Rettung weiter aufrecht zu halten.
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Eine mit verschütteten Personen hergestellte Verbindung darf nicht mehr abgebrochen werden!
Wichtig ist die Abstimmung mit den Einsatzkräften!
Die Einsatzkräfte sind - soweit bekannt - raschest und möglichst genau darüber zu informieren:
  • Wo sich verunglückte oder verschüttete Personen befinden.
  • Wie alt sie sind (Kinder, ältere Personen).
  • Wie ihr Gesundheitszustand ist.
  • Wie sie bekleidet sind.
  • Welcher Art die Unfallstelle ist (Wohnraum, Stiegenhaus, Keller).
  • Wo Leitungsstränge (Gas, Wasser, Elektrizität) verlaufen.

Beim Arbeiten im Trümmerkegel ist äußerste Vorsicht notwendig. Jedes Bewegen verschütteter oder eingeklemmter Gebäudeteile (Deckenplatten, Träme, Dachsparren u.ä.) kann Opfer und Retter gefährden.

Wichtig:
Zum Einsatzbeginn keinesfalls Baumaschinen oder Kräne einsetzen!
  • Um Verschüttete nicht unnötig zu gefährden, darf nur händisch gegraben werden!
  • Mit dem maschinellen Abtragen des Trümmerkegels darf frühestens 96 Stunden nach Einsatzbeginn oder
  • nach der vollzähligen Rettung aller vermissten Personen begonnen werden!

Notrufnummern

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