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Brandschutz im Auto und auf Reisen

Im Auto
In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke, Warnweste und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:
  • 1 Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Pulverfüllung
  • 1 Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtenschneider).

Ein Motorbrand muss zur Vermeidung eines Totalschadens sofort mit einem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Dazu ist der Motor abzustellen, die Zündung auszuschalten (Zündschlüssel abziehen) und die Motorhaube zu öffnen. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten, leicht zündbaren öligen Staubes besonders schwierig und kann erfolgversprechend nur mit Pulverlöschern durchgeführt werden.

Bei einem Kabelbrand (meist durch Rauch im Fahrgastraum bemerkbar):
Sofort Zündung abschalten und Starterbatterie abklemmen (Werkzeug!); dann den Brand mit Feuerlöschern oder Wasser bekämpfen.
 
Im Tunnel
Ein Unfall im Tunnel birgt wesentlich größere Gefahren als auf freier Strecke. Bei einem Brand im Tunnel kann bereits nach kurzer Zeit eine Gefährdung durch Brandrauch und sehr hohe Temperaturen auftreten. Eine sofortige Brandbekämpfung ist daher besonders wichtig. Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, raschest flüchten. Hilfe von außen kann nicht abgewartet werden!

Sicheres Verhalten im Straßentunnel vor der Einfahrt:
  • Licht einschalten, Sonnenbrille abnehmen, Kraftstoffreserve überprüfen
  • Radiosender mit Verkehrsfunk hören (Hinweistafeln beachten).
  • Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen beachten.
  • Tempolimit und Überholverbote einhalten.
  • Nicht anhalten (außer im Notfall).
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Bei einem Stau
  • Rettungsgasse bilden.
  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Sicherheitsabstand einhalten.
  • Motor abschalten und Radiosender mit Verkehrsfunk hören.
  • Nicht wenden oder rückwärts fahren.
Bei einer Panne oder einem Unfall
  • Warnblinkanlage einschalten.
  • Fahrzeug am Standstreifen, in einer Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen.
  • Motor abschalten.
  • Notruf betätigen.
  • Erste Hilfe leisten.

Bei einem Brand
  • Möglichst aus dem Tunnel hinaus fahren.
  • Nur im Notfall Fahrzeug am Standstreifen oder in einer Pannenbucht am rechten Fahrbahnrand abstellen.
  • Fahrzeug sofort verlassen, Autoschlüssel stecken lassen.
  • Brandalarm über Notrufeinrichtungen auslösen.
  • Wenn möglich mit Löschversuchen beginnen.
  • Erste Hilfe leisten.
  • Bei Rauch über Notausgänge oder durch Tunnelportal flüchten.
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Feuer und Rauch können tödlich sein!
Retten Sie Ihr Leben, nicht Ihr Auto!
Sicherheitshinweise für den Eisenbahntunnel
 
Bei einem Brand im Waggon
Eisenbahntechnisch ist vorgesehen, bei langen Tunneln die Wirkung der Notbremse während der Fahrt im Tunnel auszuschalten. Dadurch wird das Anhalten des Zuges im Tunnel verhindert und ein rasches Verlassen des Tunnels auch im Gefahrenfall gesichert.

Daher:
  • Brandbekämpfung mittels Feuerlöscher (befindet sich im Allgemeinen am Waggonende) einleiten.
  • Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, raschest in den nächsten Waggon flüchten.
  • Wenn möglich, Fenster im brennenden Waggon schließen.
  • Waggontüren müssen von der letzten flüchtenden Person unbedingt geschlossen werden.
  • Zugbegleitpersonal sofort verständigen.
 
Bei einem Unfall mit Fahrtstillstand (Entgleisung, Zusammenstoß)
  • Anordnungen des Zugbegleitpersonals beachten.
  • Wenn möglich, verletzten Personen Hilfe leisten.
  • Beim Verlassen des Waggons:
    • Personaldokumente und warme Bekleidung mitnehmen.
    • Keinesfalls Reisegepäck mitschleppen.
    • Gehfähige Verletzte bei der Flucht unterstützen.
    • Fluchtwegkennzeichnung beachten.

Bei neueren Tunneln befinden sich die Notausgänge in Abständen von ca. 500 Metern.

Im Hotel
  • Informationen über Art des Brandalarms einholen und Fluchtwege (Fluchtweg-Orientierungsplan) sowie Standorte der Feuerlöscher und Wandhydranten erkunden (wo?, welche?).
  • Fluchtwege begehen, festgestellte Mängel melden (z.B. versperrte oder verstellte Notausgänge).
  • Sich über Notrufmöglichkeiten informieren.
  • Brandmeldemöglichkeiten beachten (Brandmelder müssen sichtbar sein)
  • Niemals im Bett rauchen.
  • Keine eigenen elektrischen Wärmegeräte im Gästezimmer verwenden
  • Keine Zigarettenreste in den Papierkorb werfen.
  • Offene Flammen vermeiden (z.B. Leuchten mit Streichholz oder Feuerzeug).
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Waldbrandgefahr
Waldbrände vernichten nicht nur Wald- und Wildbestand, sie gefährden vor allem auch die Personen, die zur Brandbekämpfung eingesetzt werden müssen (Feuer- wehrkräfte und Forstpersonal). Besonders schwierig ist die Waldbrandbekämpfung im entlegenen oder gebirgigen Gelände. Dazu ist häufig der Einsatz starker Kräfte (auch Flächenflugzeuge und Hubschrauber) über mehrere Tage erforderlich. Im Wald ist daher zu jeder Zeit das Anzünden und Unterhalten von Feuern sowie das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht grundsätzlich verboten.

Besonders groß ist die Waldbrandgefahr im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie bei Trockenheit im Sommer und Herbst.

Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Seite 19 – 21

Notrufnummern

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