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Unfälle durch Elektrizität

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Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht Lebensgefahr. Dabei auftretende Verkrampfungen können nur gelöst werden, wenn die verun- glückte Person aus dem Stromkreis gebracht wird.

Bei Unfällen in Niederspannungsanlagen ist zunächst die Leitung spannungsfrei zu schalten, da das Berühren der verunglückten Person, so lange sie sich im Stromkreis befindet, die Helfenden gefährdet. Kann die Leitung nicht spannungsfrei geschaltet oder durch Fachpersonal durchtrennt werden, ist die verunglückte Person von einem gut isolierten Standort aus (trockenes Holz, trockene Kleider, Gummimatte) aus dem Stromkreis zu ziehen. Dabei ist das Berühren unbedeckter Körperteile mit ungeschützten Händen unbedingt zu vermeiden. Das Anfassen sollte mittels Handschuhen, trockener Kleidungsstücke oder an der Kleidung der verunglückten Person erfolgen.
Bei Unfällen in Hochspannungsanlagen darf nur das Fachpersonal des Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingreifen. Schon die Annäherung an die verunglückte Person ist gefährlich und daher zu unterlassen (5 m Sicherheitsabstand). Das Betreten der Umgebung heruntergefallener Leitungen ist gefährlich.

Die Mindestabstände zu herunterhängenden, den Boden berührenden Leitungen,
  • mindestens 10 m bis 30 KV,
  • mindestens 20 m bei 110 KV,
sind so lange einzuhalten, bis das zuständige Fachpersonal des Elektrizitätsversorgungsunternehmens die Gefahrenzone freigibt.

Sobald die verunglückte Person aus dem Stromkreis befreit ist, müssen sofort alle Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere die Wiederbelebung, durchgeführt werden.

Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Seite 74

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