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Richtige Anwendung von Feuerlöschern

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Bereithaltung von Feuerlöschern

Eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  • Die bereitgehaltenen Löschmittel müssen zur Bekämpfung der vorhandenen brennbaren Stoffe geeignet sein.
  • Größe und Anzahl der bereitgestellten Feuerlöscher müssen auf den zu schützenden Bereich abgestimmt sein.
  • Die Standorte der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet sein.
  • Alle Feuerlöscher sind stets zugänglich und einsatzbereit zu halten.
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Kennzeichnung
Die Standorte von Löschgeräten und Wandhydranten sind mit Hinweisschildern nach der Kennzeichnungsverordnung (KennV) dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
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Instandhaltung  von Feuerlöschgeräten
Die Einsatzbereitschaft der Löschgeräte ist regelmäßig zu kontrollieren, festgestellte Mängel sind sofort zu beheben.
Tragbare und fahrbare Feuerlöscher sind alle zwei Jahre von dazu befugten Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Die Überprüfung und ordnungsgemäße Instandhaltung wird am Gerät durch eine gelbe Überprüfungsplakette mit Datum der durchgeführten und Fälligkeit der nächsten Überprüfung dokumentiert.

Zur Übersicht der Löschhilfen

Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, ab Seite 58

Notrufnummern

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Einsatzübersicht

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Gundersdorf 85
8511 St. Stefan ob Stainz
03463 82 100
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HBI Reinhard BÄUCHLER
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OBI Michael Fromm
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