ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ
Die notwendigen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung in Betrieben und Anstalten sind gesetzlich festgelegt. Sie müssen aber gekonnt - also erlernt und geübt - und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.
Die richtige Reihenfolge wird in der Brandschutzkette dargestellt:
Die richtige Reihenfolge wird in der Brandschutzkette dargestellt:
Fällt auch nur eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die Brandschadensbegrenzung erschwert, verzögert oder wird erst verspätet eingeleitet, was meist zum Totalschaden am betroffenem Gebäude oder ganzer Betriebsanlagen führt.
ES BRENNT! - Was ist zu tun?
1. Alarmieren
Die Brandmeldung kann selbsttätig über eine Brandmeldeanlage (automatische Brandmelder und/oder Druckknopfmelder) oder manuell über Telefon erfolgen.
Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz ist kostenlos.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr ver- ständigt haben.
Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
- Wo es brennt (wie Firmenname und genaue Adresse)
- Was brennt
- Ob es Verletzte gibt
- Name des Anrufers
Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz ist kostenlos.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr ver- ständigt haben.
2. Retten (helfen)
Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen. |
3. Löschen
Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Ent- stehen von Großbränden verhindern.
Regeln für die Brandbekämpfung
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Verhalten während eines Brandes
Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Besondere Umstände wie vermisste Personen, bedrohte Wertgegenstände, vom Brand verursachte mögliche Gefährdungen durch Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten oder Chemikalien sofort der Feuerwehr bekannt geben.
Keine Einsatzmaßnahmen oder Rettungsversuche „auf eigene Faust“ durchführen!
Verhinderung der Brandausbreitung
Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, ist unbedingt zu versuchen, die Brandausbreitung über den betroffenen Raum hinaus zu verhindern. Maßnahmen dazu sind:
Keine Einsatzmaßnahmen oder Rettungsversuche „auf eigene Faust“ durchführen!
Verhinderung der Brandausbreitung
Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, ist unbedingt zu versuchen, die Brandausbreitung über den betroffenen Raum hinaus zu verhindern. Maßnahmen dazu sind:
- Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Raum entfernen.
- Beim Verlassen des brennenden Raumes alle Türen hinter sich schließen! n Der vom Brand betroffene Raum darf erst von der Feuerwehr belüftet werden. n Alle Türen innerhalb des betroffenen Brandabschnittes geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus.
- Klima- und Lüftungsanlagen abschalten, Brandschutzklappen kontrollieren, eventuell noch offene Brandschutzklappen schließen.
- Alle im Brandbereich führenden Gas- und Ölleitungen absperren.
- Alle Druckgasbehälter wie Sauerstoff- und Kohlendioxidflaschen sofort ins Freie bringen (Azetylen- und Flüssiggasflaschen allerdings nur, wenn sie nicht zu heiß sind und noch mit bloßen Händen berührt werden können).
- Umgebung beobachten!
- In durch Funkenflug oder Flugfeuer gefährdeten Gebäuden sofort alle Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen.
- Bereiche, die durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdet sind, nass halten.
Wenn Sie flüchten können
Beim Verlassen des brennenden Gebäudes:
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Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind
In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:
Welche Möglichkeiten hat die Feuerwehr zu Ihrer Rettung, wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind?
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Hilfe beim Feuerwehreinsatz
Eine möglichst genaue und umfassende Information der Feuerwehr beim Eintreffen am Brandplatz ermöglicht dem Einsatzleiter eine rasche Einsatzdurchführung.
Wichtige unterstützende Maßnahmen und Informationen Sie können den Einsatz der Feuerwehr durch nachstehende Hilfeleistungen und Auskünfte sehr wirksam unterstützen:
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Persönliche Hilfeleistungen
sind möglich, wenn sich anwesende Selbstschutzhelfer der Feuerwehr zur Verfügung stellen (Meldung beim Feuerwehr-Einsatzleiter).
Mögliche Hilfeleistungen können sein:
Vor allem die Orts- und Personenkenntnisse der Selbstschutzhelfer sind für die Feuerwehr von großer Bedeutung.
sind möglich, wenn sich anwesende Selbstschutzhelfer der Feuerwehr zur Verfügung stellen (Meldung beim Feuerwehr-Einsatzleiter).
Mögliche Hilfeleistungen können sein:
- Befragung von Mitbewohnern (Wahrnehmungen, Probleme).
- Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzungen.
- Abwarten und Einweisen nachkommender Fahrzeuge.
- Fernhalten von Schaulustigen.
Vor allem die Orts- und Personenkenntnisse der Selbstschutzhelfer sind für die Feuerwehr von großer Bedeutung.
Verhalten nach einem Brand
- Vom Brand betroffene Räume nicht betreten.
- Alle Wahrnehmungen über den Brandverlauf dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben dem Vorgesetzten bzw. dem Brandschutzverantwortlichen (BSB, BSW) bekannt geben.
- Benützte Feuerlöscher erst nach Überprüfung und Wiederbefüllung an ihren Aufstellungsort zurückbringen.
Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, ab Seite 46