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Alarmieren - Retten - löschen

ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ

Die notwendigen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung in Betrieben und Anstalten sind gesetzlich festgelegt. Sie müssen aber gekonnt - also erlernt und geübt - und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden.

Die richtige Reihenfolge wird in der Brandschutzkette dargestellt:
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Fällt auch nur eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die Brandschadensbegrenzung erschwert, verzögert oder wird erst verspätet eingeleitet, was meist zum Totalschaden am betroffenem Gebäude oder ganzer Betriebsanlagen führt.

ES BRENNT! - Was ist zu tun?

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1. Alarmieren

Die Brandmeldung kann selbsttätig über eine Brandmeldeanlage (automatische Brandmelder und/oder Druckknopfmelder) oder manuell über Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
  • Wo es brennt (wie Firmenname und genaue Adresse)
  • Was brennt
  • Ob es Verletzte gibt
  • Name des Anrufers

Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz ist kostenlos.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr ver- ständigt haben.
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2. Retten (helfen)

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
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Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.

Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

3. Löschen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Ent- stehen von Großbränden verhindern.
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Regeln für die Brandbekämpfung
  • Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
  • Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen.
  • Achtung! Gefahr von Stichflammen!
  • In gebückter Haltung oder am Boden kriechend sich so nahe an den Brand heran arbeiten, damit mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann.
  • Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.

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Möglichst immer Deckung nehmen!
Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten!
Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen!
Achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!
In stark verqualmten Räumen darf nur unter Verwendung geeigneter Atem- schutzgeräte vorgegangen werden!

Verhalten während eines Brandes

Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Besondere Umstände wie vermisste Personen, bedrohte Wertgegenstände, vom Brand verursachte mögliche Gefährdungen durch Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten oder Chemikalien sofort der Feuerwehr bekannt geben.

Keine Einsatzmaßnahmen oder Rettungsversuche „auf eigene Faust“ durchführen!
 
Verhinderung der Brandausbreitung
Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, ist unbedingt zu versuchen, die Brandausbreitung über den betroffenen Raum hinaus zu verhindern. Maßnahmen dazu sind:
  • Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Raum entfernen.
  • Beim Verlassen des brennenden Raumes alle Türen hinter sich schließen! n Der vom Brand betroffene Raum darf erst von der Feuerwehr belüftet werden. n Alle Türen innerhalb des betroffenen Brandabschnittes geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus.
  • Klima- und Lüftungsanlagen abschalten, Brandschutzklappen kontrollieren, eventuell noch offene Brandschutzklappen schließen.
  • Alle im Brandbereich führenden Gas- und Ölleitungen absperren.
  • Alle Druckgasbehälter wie Sauerstoff- und Kohlendioxidflaschen sofort ins Freie bringen (Azetylen- und Flüssiggasflaschen allerdings nur, wenn sie nicht zu heiß sind und noch mit bloßen Händen berührt werden können).
  • Umgebung beobachten!
  • In durch Funkenflug oder Flugfeuer gefährdeten Gebäuden sofort alle Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen.
  • Bereiche, die durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdet sind, nass halten.
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Wenn Sie flüchten können
Beim Verlassen des brennenden Gebäudes:
  • Fenster im Brandraum schließen.
  • Türen hinter sich schließen.
  • Andere Mitbewohner benachrichtigen.
  • Das Haus geordnet und überlegt verlassen, keine Panik!
  • Keine Aufzüge benützen.
  • Fenster der Fluchtwege (Gang, Stiegenhaus) zur Brandrauchentlüftung öffnen.
  • Vollzähligkeit überprüfen, feststellen wer fehlt.
  • Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.
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Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind
In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:
  • Soweit als möglich vom Brand entfernen.
  • Alle Türen zwischen ihrem Standort und dem Brand schließen.
  • Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas, z.B. mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken.
  • Erst dann, wenn möglich, die Fenster öffnen.
  • Auf sich aufmerksam machen:
    • telefonisch Hilfe holen, Handy benützen, auch Telefonleitungen sind noch einige Zeit nach Brandausbruch funktionsfähig, oder
    • rufen und winken - bei möglichst geöffneten Fenstern.
Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher Ruhe und Besonnenheit bewahren, zu kei- nen Panikreaktionen hinreißen lassen! Bedenken Sie, dass außer der Gefährdung durch Brandhitze, vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase besteht.

Welche Möglichkeiten hat die Feuerwehr zu Ihrer Rettung, wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind?
  • Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum.
  • Freimachung des Rettungsweges.
  • Flucht mit Rettungstrupp unter Rauchgasschutz (Fluchthaube).
  • Rettung über Drehleiter oder Hubsteiger.
  • Bereitstellung von Sprungtuch oder Sprungkissen.
  • Hubschrauberrettung vom Balkon oder Dach des brennenden Gebäudes.

Hilfe beim Feuerwehreinsatz

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Eine möglichst genaue und umfassende Information der Feuerwehr beim Eintreffen am Brandplatz ermöglicht dem Einsatzleiter eine rasche Einsatzdurchführung.
 
Wichtige unterstützende Maßnahmen und Informationen
Sie können den Einsatz der Feuerwehr durch nachstehende Hilfeleistungen und Auskünfte sehr wirksam unterstützen:
  • Einweisung der Einsatzkräfte bereits bei der Zufahrt
  • Einfahrten und Eingänge öffnen
  • Angaben:
    • Lage und Größe des Brandherdes
    • Eventuell noch im Brandobjekt befindliche Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen, Behinderte) 
    • Eventuell vermisste Personen
    • Bedrohte Tiere
    • Gefährdete Sachwerte
    • Besondere  Gefahren  (Druckgasflaschen,  Spraydosen, Chemikalien)
  •  Hinweise:
    • Steigleitungseinspeisungen
    • Lage von Hydranten (besonders wichtig bei Unterflurhydranten)
    • Weitere Löschwasserentnahmestellen
Persönliche Hilfeleistungen
sind möglich, wenn sich anwesende Selbstschutzhelfer der Feuerwehr zur Verfügung stellen (Meldung beim Feuerwehr-Einsatzleiter).

Mögliche Hilfeleistungen können sein:
  • Befragung von Mitbewohnern (Wahrnehmungen, Probleme).
  • Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzungen.
  • Abwarten und Einweisen nachkommender Fahrzeuge.
  • Fernhalten von Schaulustigen.

Vor allem die Orts- und Personenkenntnisse der Selbstschutzhelfer sind für die Feuerwehr von großer Bedeutung.

Verhalten nach einem Brand

  • Vom Brand betroffene Räume nicht betreten.
  • Alle Wahrnehmungen über den Brandverlauf dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben dem Vorgesetzten bzw. dem Brandschutzverantwortlichen (BSB, BSW) bekannt geben.
  • Benützte Feuerlöscher erst nach Überprüfung und Wiederbefüllung an ihren Aufstellungsort zurückbringen.

Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, ab Seite 46

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HBI Reinhard BÄUCHLER
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OBI Michael Fromm
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