Gefahren vorbeugen bei gefährlichen Arbeiten
Verarbeitung von Lacken, Versiegelungsmitteln und Kunststoffklebern
Alle diese Materialien enthalten Lösungsmittel, deren Dämpfe schwerer als Luft und explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist daher im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten und darunter liegenden Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen unbedingt zu achten:
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Auftauarbeiten
Zugefrorene Rohrleitungen, Warmwasserheizkörper u.ä. nur vom Fachmann auftauen lassen. Muss dazu mit offener Flamme gearbeitet werden, sind vor Arbeitsbeginn die Arbeitsstellen von allen brennbaren Materialien freizumachen und Kleinlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeit sind die Arbeitsstellen mehrfach zu kontrollieren.
Heißarbeiten
Unter Heißarbeiten sind brandgefährliche Tätigkeiten zu verstehen, die mit offener Flamme durchgeführt werden oder bei deren Durchführung zündfähige Funken entstehen. Sie sind immer wieder Ursache für Brände mit hohen Schäden.
Zu diesen brandgefährlichen Tätigkeiten zählen:
Zugefrorene Rohrleitungen, Warmwasserheizkörper u.ä. nur vom Fachmann auftauen lassen. Muss dazu mit offener Flamme gearbeitet werden, sind vor Arbeitsbeginn die Arbeitsstellen von allen brennbaren Materialien freizumachen und Kleinlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der Arbeit sind die Arbeitsstellen mehrfach zu kontrollieren.
Heißarbeiten
Unter Heißarbeiten sind brandgefährliche Tätigkeiten zu verstehen, die mit offener Flamme durchgeführt werden oder bei deren Durchführung zündfähige Funken entstehen. Sie sind immer wieder Ursache für Brände mit hohen Schäden.
Zu diesen brandgefährlichen Tätigkeiten zählen:
- Löten
- Autogen- und Elektroschweißen
- Autogenes Schneiden
- Schleifen und Trennschleifen
- Flämmen
Die Gefahr der unbeabsichtigten Zündung brennbarer Stoffe ist nicht nur in der näheren und weiteren Umgebung der Arbeitsstelle, sondern auch in darunter und darüber liegenden Räumen gegeben. Flammen und Funken können in Staub und Fugen lang anhaltende Schwelbrände verursachen, die erst Stunden nach Beendigung einer brandgefährlichen Tätigkeit zum Ausbruch kommen können.
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Unbedingt erforderliche Brandschutzmaßnahmen bei Heißarbeiten sind:
Hinweise zur ordnungsgemäßen „Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten“ enthält die TRVB 104 O “Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten” des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.
- Freihalten der Arbeitsstelle von brennbaren Stoffen.
- Bereitstellen geeigneter Löschgeräte vor Beginn der Heißarbeit; bei Flämmarbeiten ist zusätzlich immer eine gefüllte Löschleitung mit absperrbarem Strahlrohr vorzusehen.
- Fachkundige Überwachung während der Heißarbeit.
- Nachkontrollen innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Beendigung der Heißarbeit.
Hinweise zur ordnungsgemäßen „Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten“ enthält die TRVB 104 O “Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten” des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.
Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Seite 22 – 23