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Allgemeine Hinweise zur Brandverhütung

Unachtsamkeit
und mangelnde Kenntnis der Brandgefahren sind vielfach die Ursache von Bränden.
 
Ordnung und Sauberkeit,
besonders in Arbeits-, Werk- und Hobbyräumen, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Brandsicherheit. Brennbare Abfälle, Staub, verschüttete oder in offenen Gefäßen aufbewahrte brennbare Flüssigkeiten (Reinigungs- und Lösungsmittel) bilden häufig eine unerkannte Brandgefahr.
 
Umgang mit offenem Feuer und Licht
erfordert immer besondere Vorsicht! Daher kein Kerzenlicht und auch keine Streichholzflammen in Dachböden, Abstellräumen, Kellern und Scheunen verwenden, sondern nur Taschenlampen benützen.

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Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine Beleuchtungsgeräte!
Sie gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher auch für Kinder nicht erreichbar sein.
Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!
Gas- und Flüssiggasanlagen
samt den dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben errichtet  werden.

Flüssiggasbehälter
Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, sammelt es sich bei einem Austritt wie eine Flüssigkeit in den tiefsten Stellen am Boden und stellt dort eine erhebliche Explosionsgefahr dar!

Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durch- gängen und neben Ausgängen aufgestellt werden. Sie sind weiters vor Wärmestrahlung (Sonne, Öfen, Wärmegeräte u.ä.) zu schützen.

Anschluss von Gasflaschen
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen. Keinesfalls darf die Überprüfung auf Dichtheit durch „Ableuchten“ mit offener Flamme durchgeführt werden!
 
Wahrnehmung von Gasgeruch
Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:
  • Betroffene Räume sofort gut lüften.
  • Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten.
  • Elektrogeräte weder aus- noch einschalten.
  • Keine elektrische Klingel betätigen.
  • Kein Telefon im betroffenen Haus benützen (auch kein Handy).
  • Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden .
  • Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen (nicht läuten, nur klopfen und rufen).
  • Gaszufuhr absperren (Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler).
  • Notruf bei Gasversorgungsbetrieb (128) und Feuerwehr (122) tätigen.
  • Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten  lassen.
  • Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die Feuerwehr die Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten.
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Elektrogeräte
Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Sicherungen
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Schmelzsicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.

Quelle: Brandschutzratgeber des Bundesministeriums für Inneres und des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Seite 13 – 14

Notrufnummern

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Gundersdorf 85
8511 St. Stefan ob Stainz
03463 82 100
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HBI Reinhard BÄUCHLER
0664 435 0123
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